 Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte
sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert.
Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in
den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten
sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Jedoch
stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen
aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause
erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt
nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar
den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Doch auch für privat
Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung
oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige
Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter
Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt
zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten
für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen
erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.
Was die Auslandsreisekrankenversicherung
u.a. bietet:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
am Urlaubsort
- Kostenübernahme
für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen
(ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von
Zahnersatz
- Transport zur stationären
Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter
und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus
in der Nähe Ihres Wohnortes
- Verschiedene Assistance-Leistungen
wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher
Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen, Übermittlungen
von Nachrichten an die Familie etc.
Bitte beachten Sie:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen sind
ausgeschlossen.
Auslandsreisekrankenversicherung
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Die Auslandsreisekrankenversicherung können Sie sofort online abschließen.
Akzeptiert wird eine Zahlung über Kreditkarten (Mastercard / Eurocard,
VISA, American Express) sowie über Lastschrifteneinzug... online
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